Die Whistleblower Lösung

Erfüllen Sie die Richtlinien des neuen Hinweisgeberschutzgesetz und richten Sie jetzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Meldestelle ein.

Worum geht es?

Ein Gesetz, das Unternehmen zum Handeln zwingt: Im Mai 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet worden. Damit stehen Personen, die Missstände in einer Firma melden, ab sofort unter dem Schutz eines Benachteiligungsverbots. Um diesen Schutz durchzusetzen, sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, bis Dezember 2023 eine unabhängige und vertraulich arbeitende Meldestelle für Hinweise einzurichten. Sonst werden Bußgelder bis 20.000€ fällig. Mehr über das HinSchG erfahren.

Die strenge Frist von 72 Stunden für die Rückmeldung an Hinweisgebende und komplexe Dokumentationsrichtlinien für diese Meldestelle stellt viele 
Unternehmen vor eine Herausforderung, die am besten mit Experten bewältigt werden kann. Nutzen Sie dafür unser erfahrenes Team aus Juristen und Datenschützern!

 

Erfahrung. Sicherheit. Vertrauen.

Vertrauensperson

Eine Meldestelle bei der bitbase group bietet Ihren Mitarbeitern die sichere Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einer unabhängigen Vertrauensperson.

Schnelle Anbindung

Sie benötigen keine internen Systeme. Wir bieten Ihnen eine fertige Lösung, die Sie bequem auf Ihrer Website anbinden können.

Expertise

Von unserem Expertenteam aus Juristen und Datenschützern erhalten Sie ein rundum Sorglos-Paket.

In nur 3 Schritten zu Ihrer Meldestelle

Schritt 1 - Ihr Auftrag

Sie füllen das Bestellformular aus und beauftragen uns als Ihre „interne Meldestelle“. Danach kümmern sich unsere Experten um die schnelle und für Sie einfache Einrichtung.

Schritt 2 - Ihre Tools

Sie erhalten von uns die technischen Hilfsmittel: QR-Codes zur Meldestelle, die Sie in Ihrem Unternehmen gut sichtbar für Mitarbeiter und Kunden platzieren können und eine Landingpage mit einem Kontaktformular zur anonymen Meldung bei unseren Juristen.

Schritt 3 - Schon geschafft!

Wir richten die interne Meldestelle für Sie ein und sorgen dafür, dass sie voll funktionsfähig ist. Damit ist es geschafft. Nun können Sie das Tool in Ihrem Unternehmen implementieren.

Der Meldevorgang

Schritt 1

Hinweisgebende können ihre Nachricht bei uns hinterlassen
und erhalten nach spätestens 72 Stunden eine Rückmeldung auf ihr Anliegen.

Schritt 2

Innerhalb von 3 Monaten erfassen, prüfen, verfolgen, dokumentieren und archivieren wir
nach den gesetzlichen Vorschriften, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Schritt 3

Sollte ein Fall mit Handlungsbedarf eintreten, werden wir diskret die betroffenen Stellen
in Ihrem Unternehmen kontaktieren und die notwendige Korrespondenz für Sie erledigen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzestreue

Sie setzen schnell und einfach die EU-Whistleblower-Richtlinie um.

Höchste Sicherheit

Die erfassten Daten werden auf unseren Servern durch speziell gesicherte Datenräume bestens geschützt.

Anonymität

Mit uns als Ihrer internen Meldestelle ist die Anonymität von Hinweismeldungen gesichert.

Partnerschaft

Als zuverlässiger und erfahrener Partner genießt Ihr Unternehmen bei uns höchste Sicherheit.

Regelmäßige Updates

Wir halten Ihr Tool auf dem aktuellsten Stand und setzen Gesetzesanpassungen stets fristgerecht um.

Transparente Preisgestaltung

Unsere Preisgestaltung ist für Sie transparent und kosteneffizient.

Diese Kunden vertrauen uns bereits

Was Sie von uns erhalten

Meldestelle auf einen Blick

  • Eine sichere Internetseite, welche Ihnen rund um die Uhr eine vertrauliche Meldung ermöglicht.
     
  • Eine Vorlage mit Ihrem persönlichen QR-Code, über welche Ihre Mitarbeiter anonym Meldungen abgeben können.
     
  • Ihr persönliches Expertenteam, das die Anfragen entgegennimmt und innerhalb der gesetzlichen Fristen bestätigt, bearbeitet, dokumentiert sowie archiviert.
Kostenübersicht

Preise auf einen Blick

50 - 99 Mitarbeiter:
€ 449,00 p.a. (zzgl. 19% MwSt.)

100 - 249 Mitarbeiter:
€ 729,00 p.a. (zzgl. 19% MwSt.)

Ab 250 Mitarbeiter:
€ 1.299,00 p.a. (zzgl. 19% MwSt.)

Bei anfallenden Meldungen wird nach Aufwand abgerechnet. Informationen dazu finden Sie in unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns gerne.

Die häufigsten Fragen zum Thema HinSchG & Meldestelle

Sie sind verpflichtet, eine unabhängige, vertrauliche Stelle einzurichten, bei der Hinweise anonym abgegeben werden können. Das muss digital aber auch persönlich möglich sein. Sobald ein Hinweis abgegeben wurde, muss binnen 7 Tagen der Eingang bestätigt und binnen 3 Monate das Ergebnis kommuniziert werden.

Die Vorgänge müssen nach § 17 HinSchG zwei Jahre lang dokumentiert und anschließend unverzüglich gelöscht werden. 

Nach § 12 HinSchG haben alle Unternehmen mit mindestens 50 regelmäßigen Beschäftigten die Pflicht, eine Meldestelle einzurichten. Als Beschäftigte gelten neben angestellten Mitarbeitern auch Leiharbeiter, Bewerber, Praktikanten und Auszubildende. 

Unsere Experten setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Anschließend richten wir die Meldestelle auf dem schnellsten Weg für Sie ein und stellen Ihnen eine Internetseite zur Verfügung, über die Meldungen erfolgen können. Darüber hinaus erhalten Sie Aufsteller mit QR Codes, die Sie in Ihrem Unternehmen für Ihre Mitarbeiter und Kunden gut sichtbar platzieren können. Damit haben Sie Ihre Pflichten zur Erfüllung der regulatorischen Vorgaben erfüllt.

Sie erhalten von uns ein iFrame, das Sie bequem auf Ihrer Website durch einen Webentwickler einbinden können. Dieser Schritt erfordert keine höheren Programmierkenntnisse.

Für die jährliche Gebühr pro juristische Person richten wir für Sie eine Meldestelle ein. Sie erhalten eine Internetseite mit Ihrem Unternehmenslogo, welche alle Informationspflichten erfüllt und rund um die Uhr eine vertrauliche Meldung ermöglicht. Darüber hinaus sind wir zu unseren Geschäftszeiten (Mo-Fr 08:00 - 17:00) telefonisch und per Post erreichbar.  

Weiterhin sind die Dokumentation, sämtliche Kommunikationskosten sowie die fristgerechte Löschung der Unterlagen enthalten.

Wir stellen Ihnen ein Team zur Verfügung, das die Anfragen unter juristischer Anleitung entgegennimmt und die Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen bestätigt, bearbeitet, dokumentiert sowie archiviert. Bei anfallenden Meldungen wird das Team nach Aufwand zu unseren regulären Abrechnungssätzen und nach Zeit abgerechnet. Dabei beschränken wir Ihre Kosten auf das Nötigste.

Der Vertrag läuft mindestens 3 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. 

1. Als unabhängige Meldestelle prüfen und sortieren wir alle eingehenden Hinweise und leiten diese dann an die Ansprechperson in Ihrem Unternehmen weiter.

2. Sobald die Bearbeitung durch die verantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen erfolgt ist, geben wir den Hinweisgebenden Rückmeldung, bzw. halten Rücksprache bis der Fall erledigt ist.

3. Zusammengefasst: Wir erfassen, prüfen, verfolgen, dokumentieren und archivieren nach den gesetzlichen Vorschriften die Hinweise für Sie, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. 

Ja. Nach § 16 Abs. 1 HinSchG müssen Leiharbeiter Zugang zum Meldeportal haben.

Zu den „Beschäftigten“ zählen nach § 3 Abs. 8 Nr. 6 HinSchG zudem alle „arbeitnehmerähnlichen Personen“. Darunter müssen auch abgelehnte Bewerber und Gekündigte verstanden werden. Wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen wollen, machen Sie diesen das Portal ebenso zugänglich. Das Gesetz muss unseres Erachtens weit ausgelegt werden, um das Ziel der Whistleblower-Richtlinie nicht zu verfehlen. Nach Art. 4 Abs. 2, 3, EG 39 der Richtlinie sollen diese Gruppen ausdrücklich mitgeschützt werden.

Nach § 16 Abs. 1 Satz 3 darf die Meldestelle freiwillig für sonstige Personen geöffnet werden, die im geschäftlichen Kontakt stehen.

Spätestens dann gehören Bewerber, Gekündigte, Kundenmitarbeiter und Interessenten zu den Berechtigten. Die Meldestelle muss so angelegt werden, dass diese davon erfahren und sie diese sinnvoll nutzen können.

Wir empfehlen daher, die Meldestelle öffentlich ins Netz zu stellen und so alle Rechtsunsicherheiten und zu erwartenden Entwicklungen und Auslegungen des Gesetzes mit einer nachhaltigen Maßnahme effektiv zu begegnen. Ein öffentlich zugängliches Meldeportal gewährleistet optimale Transparenz und unterstützt zusätzlich die Unternehmensreputation, beides auch im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)“.

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Fragen.