Meldestelle der bbg bitbase group

Hinweisgebersystem

Die bbg bitbase group betreibt freiwillig ein vertrauliches Hinweisportal nach §§ 12 ff. HinSchG. Alle Mitarbeiter oder Geschäftspartner, die mögliche Verstöße der bbg bitbase group oder anderer Konzerngesellschaften gegen Strafvorschriften, andere gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien, unsere Verhaltensgrundsätze oder sonstiges abträgliches Verhalten melden möchten, dürfen einen Hinweis an den Compliance Verantwortlichen der bbg bitbase group geben. Der Compliance Verantwortliche ist nach §§ 8, 9 HinSchG zur Vertraulichkeit verpflichtet.

 

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, wie den Datenschutz verstoßen, wenn Sie unsere freiwillige Meldestelle nutzen. Teilen Sie nur und genauso viele Daten mit, wie nötig. Bedenken Sie bitte, bevor Sie Verdächtiges melden, dass Ihr Hinweis zu schwerwiegende Folgen für die Betroffenen führen kann.

 

Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten wie beispielsweise Ihre Beziehung zum Verdächtigen oder Ihren Namen an, falls Sie anonym bleiben möchten. Geben Sie dann keine Tatsachen an, die zu Ihnen zurückverfolgt werden können. Wir bitten Sie jedoch um Angabe Ihrer Personalien, weil wir dann Rückfragen stellen und das Problem wahrscheinlich effektiver lösen können. Die Schutzklauseln der §§ 33 bis 38 HinSchG sind für alle Beteiligten anwendbar.

 

Bitte nutzen Sie unsere Meldestelle nicht für Kundenanfragen, sonstige Beschwerden oder um Fragen zu Dienstleistungen oder Produkten der bbg bitbase group. Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht dürfen diese nicht weitergeleitet werden.