Für starke Lieferketten ohne schwache Glieder.

Erfüllen Sie mit unserer Expertise das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und beseitigen Sie Risiken für Ihr Unternehmen.

Diese Kunden vertrauen uns bereits

Darum geht es

Ihr Unternehmen hat seine Hauptniederlassung oder seinen Verwaltungssitz in Deutschland und mindestens 1.000 Mitarbeiter? Dann sind Sie seit 2024 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu erfüllen und Ihre gesamten Lieferketten regelmäßig zu analysieren und zu dokumentieren.

Auf diese Weise soll das LkSG dazu beitragen, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferketten zu schützen und Umweltschäden zu vermeiden. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihre Lieferkette in Deutschland oder im Ausland beginnt.

Die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch geschäftlich notwendig, um finanzielle Verluste und Reputationsschäden zu vermeiden.

Darum mit uns

Das LKSG ist komplex und hat viele wichtige Aspekte. Holen Sie sich für die Umsetzung einen erfahrenen Partner mit rechtlicher und technischer Expertise, der Sie wirkungsvoll beraten kann. Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie:

  • eine vollumfängliche Beratung durch unser Expertenteam aus Juristen und Datenschützern;
  • die Voraussetzungen zur Automatisierung Ihrer Lieferkettenprüfung und Dokumentation;
  • ein umfassendes Risikomanagement zur Erfüllung der LkSG-Vorgaben sowie der Präventions- und Verbesserungsmaßnahmen.

Davon profitieren Sie mit uns

Was uns einzigartig macht, ist unsere kundenfreundliche Verbindung von Technologie-Expertise und Beratungskompetenz: Wir stellen Ihnen ein spezialisiertes Team aus Juristen, Informatikern und Datenschützern zur Seite, das Sie jederzeit auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Technologie hält. So profitieren Sie doppelt!

Rechtssicherheit

Mit uns schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken und finanziellen Einbußen, indem Sie alle relevanten Anforderungen des LkSG kennen und erfüllen. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand des LkSG und informieren Sie auch proaktiv zu anderen Neuerungen und Themenstellungen, die Ihr Unternehmen betreffen.

Effiziente Automatisierung

Mit uns erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Prozesse zur Risikobewertung und Dokumentation Ihrer Lieferkettenanalyse zu automatisieren. Das System gleicht standardmäßig Lieferantendaten mit ausgewählten externen Datenbanken, wie z.B. Sanktionslisten ab. Weitere Datenbanken für Überprüfungen können über Schnittstellen einfach integriert werden.

Schnelle Umsetzung

Mit uns können Sie das LkSG einfach und zeitnah umsetzen. Wir bieten Ihnen das nötige Hintergrund- und Detailwissen, sowie die technologischen Möglichkeiten, damit Sie das Gesetz bereits für den Zeitraum 2023/24 in Ihren Unternehmensprozessen implementieren können und damit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Einfache Integration

Mit uns sind Sie in der Lage, die nötigen technologischen Tools reibungslos in Ihre vorhandenen IT-Infrastrukturen und -Systeme zu implementieren. Auf diese Weise ist ein unterbrechungsfreier Betrieb gewährleistet. Dank einer einfachen Bedienbarkeit und durchdachten Oberfläche können neue Anwender unsere Software schnell und produktiv nutzen.

Nachhaltige Schulungen

Mit unserem Know-How und Beratungskompetenz sensibilisieren Sie Ihre Angestellten für die Thematik Lieferkettensorgfalt und die Anforderungen des LkSG. Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, Hintergrund- und Anwendungswissen durch Experten leicht und gut verständlich zu vermitteln.

Flexibel skalierbar und DSGVO-konform

Mit unseren technologischen Lösungen können Sie den Funktionsumfang und die Nutzerzahl jederzeit verändern und weitere Module z.B. aus Compliance-relevanten Bereichen hinzufügen. Dabei profitieren Sie von Cloud-Lösungen auf geschützten und vollständig DSGVO-konformen Servern. Sie haben jederzeit und überall Zugriff auf die Daten und Anwendungen.

In 6 Schritten: So erfüllen Sie das LkSG

Ihnen brummt schon der Kopf von den Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes? Dann helfen wir Ihnen gern dabei, Durchblick und Klarheit zu schaffen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Maßnahmen in 6 Schritte gegliedert. Folgen Sie einfach diesen Schritten und Sie haben die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllt. Bei Fragen oder Beratungsbedarf unterstützen wir Sie natürlich gern dabei.

1. Schritt

Abstrakte Risikoanalyse

Überprüfen Sie alle Ihre Lieferanten

Mit einer automatisierten Risikoanalyse überprüfen Sie im ersten Schritt zunächst alle Ihre Zulieferer hinsichtlich der LkSG-Anforderungen und erstellen eine priorisierte Risikogruppierung. Die Analyse hat jährlich und anlassbezogen zu erfolgen. Für die Bewertung ziehen Sie externe Quellen heran, wie Berichte von NGO's, den CSR-Risiko-Check, Human Rights- oder Country Reports, weitere Fachliteratur oder Sanktionslisten.

2. Schritt

Konkrete Risikoanalyse

Holen Sie Detail-Informationen ein

In diesem Schritt überprüfen Sie Lieferanten, die Ihnen bei der abstrakten Risikoanalyse aufgefallen sind. Mit detaillierten Formularen zur Selbstauskunft holen Sie die nötigen Informationen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften von den entsprechenden Lieferanten ein. Versand, Statusüberwachung und Auswertung können Sie mit entsprechender Software vollständig automatisieren.

3. Schritt

Auswertung der Daten

Bewerten Sie die Ergebnisse

Mit einer automatisierten Auswertung können Sie die Ergebnisse der konkreten Risikoanalyse beurteilen und eine Angemessenheitsanalyse vornehmen. Dabei prüfen Sie, wie stark Ihre Lieferanten gegen geltende Vorschriften verstoßen, wie sehr Ihr Unternehmen zu diesem Verstoß beiträgt und welchen Einfluss Sie darauf haben, die Situation zu ändern.

4. Schritt

Hinweisgeber-Management

Schützen Sie mögliche Quellen

Richten Sie eine Meldestelle ein und geben Sie Hinweisgebern die Möglichkeit, vertrauliche Informationen über bspw. einen Ihrer Lieferanten anonym und sicher an Sie weiterzugeben. Damit erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sondern auch die Whistleblower-Richtlinien des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

5. Schritt

Maßnahmen zur Behebung und Vermeidung

Optimieren Sie Ihre Lieferketten

Unterstützen Sie Ihre Lieferanten dabei, Risiken bei der Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Vorgaben einzuhalten. Integrieren Sie präventive und nachhaltige Maßnahmen in Ihre Prozesse, wie z.B. Audits, Schulungen oder engmaschige Reportings. Auch diese Implementierung können Sie software-gestützt automatisieren.

Praktische Workflow-Vorlagen unterstützen Sie dabei, eigenständig maßgeschneiderte Arbeitsabläufe zu erstellen und zu integrieren.

6. Schritt

Bericht an die BAFA

Dokumentieren Sie alle Maßnahmen

Sie dokumentieren automatisiert alle durchgeführten Schritte von der allgemeinen Risikoanalyse bis zu den Maßnahmen zur Behebung von Risiken detailliert für Ihren Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort wird unter anderem anhand Ihrer Unterlagen regelmäßig geprüft, ob Sie den gesetzlichen Bestimmungen des LkSG vollständig nachkommen.

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Häufige Fragen

Ja, wenn Ihr Betrieb mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigt, müssen einer oder mehrere Zuständige festgelegt werden. Diese Verantwortlichen können zum Beispiel als Menschenrechtsbeauftragte benannt werden.

Das neue LkSG betrifft Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern direkt.
Diese sollen dessen Pflichten in ihren AGB den direkten Vertragspartnern, den „unmittelbaren Zulieferern“ weitergeben und diese gleichzeitig verpflichten, wiederum deren Vertragspartnern, den „mittelbaren Zulieferern“ die gleichen Pflichten aufzuerlegen. So entsteht im Prinzip eine endlose vertragliche Lieferkette, für die die Risikovorschriften des LkSG per Vertrag für alle Unternehmen sogar unter 1000 Mitarbeitern gelten.
 

Sie müssen regulär einmal jährlich eine Risikoanalyse machen. Dazu kommen außerordentliche bzw. anlassbezogene Risikoanalysen, wenn sich die Risikolage zum Beispiel durch, natürliche, wirtschaftliche oder politische Ereignisse plötzlich wesentlich verändert.

Die Risiken sind in § 2 LkSG näher beschrieben, zusammengefasst handelt es sich um Menschenrechte sowie um Umweltrisiken.

Am wichtigsten für die BAFA ist, dass Sie sämtliche Schritte und Maßnahmen, die Sie zur Risikoanalyse und -bewältigung durchführen, dokumentieren. Dazu gehören Protokolle von Audits, Schulungen, Korrespondenzen mit Lieferanten, sowie nachvollziehbar dokumentierte interne Richtlinien und Verfahren.

Nein, nicht zwangsläufig. Ihr Unternehmen kann auch auf anderem Weg aktiv werden, um identifizierten Risiken zu begegnen. Zum Beispiel mit Lieferantenschulungen und Audits oder der Einführung von Überwachungsmechanismen. Als letztes Mittel sind auch Vertragsüberprüfungen möglich.

Wenn Ihr Lieferant die Auskunft nicht geben möchte, bedeutet das zum ersten, dass sich das Risiko in diesem Bereich erhöht. Sie müssen also versuchen das Risiko wieder zu verringern. Wenn Sie das in Ihren AGB geregelt haben, können Sie ihn vielleicht durch eine Vertragsstrafe zur Auskunft zwingen, ansonsten haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und eine Pflicht dazu, falls es alternative Anbieter mit geringerem Risiko gibt.

Die Risikoanalyse ist in § 5 LkSG nicht methodisch definiert, jedoch müssen Sie nach § 3 Abs. 2 LkSG Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, Ihr Einflussvermögen, die Wahrscheinlichkeit und Folgen von Verletzungen sowie Ihren Verursachungsbeitrag auf die menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten berücksichtigen.

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Fragen.

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Markus Vatter