Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.5 - Bisher eingesetzte AGBs
Oktober 2020

bbg bitbase group GmbH
Am Heilbrunnen 47
D-72766 Reutlingen
(im Folgenden „bitbase group“ oder „bbg“ genannt)

1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten im Rahmen des gesamten Leistungsspektrums der bbg (insbesondere Entwicklung, Vertrieb, Softwareüberlassung, ggf. kundenspezifische Implementierung, Pflege und Wartung als auch Bereitstellung von Softwaresystemen im Rahmen des Cloud-Computing) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Sie gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises hierauf bedarf. Testanwender erkennen die Testbedingungen an.
  3. Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder unserer Lieferungen und Leistungen als für ihn verbindlich an.
  4. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
  5. Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden in Textform durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen. Die Annahmefrist für uns beträgt zwei Wochen ab Zugang des Auftrages hinsichtlich des Kaufs von Hardware oder der Softwareüberlassung. Im Falle einer kundenspezifischen Implementierung beträgt die Annahmefrist vier Wochen.
  6. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie sonstige Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sowie Angaben in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen oder Mustern ergeben, vor.

2 Leistungsumfang, Prüf- und Mitwirkungspflichten, Dokumentation

  1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Überlassung der von der bbg für eine Vielzahl von Anwendungsfällen geschaffener Software, sofern vereinbart auch deren kundenspezifizierte Entwicklung bzw. Anpassung, deren Implementierung und Pflege beim Kunden.
  2. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss, ggf. anhand von der bbg zur Verfügung gestellter Testsoftware überprüft, dass die Spezifikationen der Software seinen Anwendungsbedürfnissen entsprechen. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und –bedingungen bekannt. (Prüfpflicht des Kunden).
  3. Zeigt sich erst nach Vertragsschluss, dass (weitere) Entwicklungs-, Anpassungs-, Implementierungs- und/ oder Pflegeleistungen an der Vertragssoftware erforderlich sind, kann der Kunde Änderungen und Ergänzungen der Vertragssoftware verlangen, wenn diese für die bbg technisch umsetzbar und zumutbar sind. Die bbg prüft das Änderungsverlangen und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten in Form eines verbindlichen Angebots mit. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil.
  4. Kommt der Kunde nach Vertragsschluss seiner Mitwirkungspflicht trotz Bestimmung einer angemessenen Frist nicht nach, kann die bbg den Vertrag kündigen.
  5. Die bbg stellt dem Kunden, soweit zur Verwendung der vertraglichen Leistung erforderlich, die entsprechenden Benutzerdokumentationen (insbesondere Installations- und Inbetriebnahme-anleitungen, bei besonderer Vereinbarung auch Dateibeschreibung, Manuals, Dateiübersicht, Satzbeschreibung oder sonstiges Material) zur Verfügung. Sofern diese bereits zum kostenlosen Download auf den Webseiten der bbg vorgehalten werden, können Druckfassungen vom Kunden nur gegen gesonderte Vergütung zur Verfügung gestellt werden.

3 Änderungen des Leistungsumfangs

  1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der bbg verlangen, es sei denn, dies ist für bbg unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular „Änderungsverfahren/Change Request“ zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die bbg hat das Änderungsverlangen des Kunden zu prüfen und diesem mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für ihn zumutbar oder durchführbar ist. Der Kunde kann das Realisierungsangebot der bbg innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Der Kunde und die bbg können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.
  3. Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. Die bbg kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass die bbg seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.

4 Rechteeinräumung

  1. Leistungsschutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, Patent- und Markenrechte werden durch die Überlassung nicht mitübertragen. Urheberrechtsvermerke und Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte etc. dürfen nicht entfernt werden.
  2. Eine von der bbg ggf. zur Verfügung gestellte Testsoftware darf ausschließlich zu Test- und Evaluationszwecken genutzt werden. Im Rahmen dessen dürfen Vervielfältigungen nur zum Zweck der Datensicherung erstellt werden. Die Nutzung in einer tatsächlichen (produktiven) Betriebsumgebung sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die bbg ist gegenüber dem Testanwender zum jederzeitigen Widerruf der Testnutzungsmöglichkeit berechtigt; in diesem Fall ist der Testanwender verpflichtet, die Testsoftware und ihre Vervielfältigungen unverzüglich zu löschen und der bbg auf Anforderung entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der für die entgeltpflichtige Software (Vertragssoftware) vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Vertragssoftware, welches ihm im Rahmen der eingeräumten Lizenz berechtigt, die Software zu vervielfältigen, in seine Software- und/oder seine Hardwareanwendungen zu integrieren und in dieser integrierten Form weiter zu vertreiben. Eine integrationslose Weitergabe der Vertragssoftware an Dritte sowie an verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG darf nur im Einzelfall und mit ausdrücklicher Einwilligung der bbg erfolgen.

5. Preise

Unsere Preise verstehen sich – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist - in EURO ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Zoll, zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Bitte entnehmen Sie unsere aktuellen Listenpreise der gesonderten Aufstellung.

6 Reisekosten und Spesenabrechnungen

  1. Leistungen an anderen Orten als den Betriebsräumen der bbg werden mit dem üblichen Reisekostensatz von 0,50 € je angefangenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer separat abgerechnet.
  2. Bei Leistungserbringungen vor Ort beim Kunden, werden die nachfolgenden Pauschalen berechnet. Die Grundlage für die Kalkulation der Distanzen basieren auf der Kalkulation der gesamten Fahrtstrecke von den Betriebsräumen der bbg zum Kunden und zurück.
  3. PauschaleDistanzBerechnung
    1bis 25 kmkeine Berechnung
    2von 25 km bis 50 km20,00 €
    350 km bis 100 km40,00 €
    4ab 100 kmje angefangenen km 0,50 €
  4. Reisezeiten werden mit 50% des originären Stundensatzes des bbg Mitarbeiters berechnet.
  5. Übernachtungskosten werden der bbg in nachgewiesener Höhe ersetzt (Hotelübernachtungen: bis zu einer Kategorie von 4-Sternen), Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden der bbg ersetzt bei Benutzung
    1. der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
    2. eines Flugzeuges: Flugkosten der Economy-Klasse bei Flügen bis sechs Stunden Flugzeit (bei darüberhinausgehenden Flugzeiten erfolgt die Klassenwahl nach Absprache zwischen den Parteien).
  6. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt der bbg vorbehalten. Diese ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zu unternehmen.

7 Öffnungszeiten

Die bbg garantiert die folgenden Öffnungszeiten, in denen das Team der bbg unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar ist:

E-Mail: support@bitbasegroup.com
Montag-Freitag 08:00 – 17 Uhr¹

¹Gesetzl. Feiertage sind von dieser Regelung ausgenommen. Der 24.12. und 31.12. eines jeweiligen Kalenderjahres sind jeweils nur bis 14:00 Uhr inbegriffen.

8 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne jeden Abzug zu leisten. Verzug tritt ohne Mahnung 10 Tage nach Fälligkeit ein. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  2. Die bbg ist trotz anders lautender Bestimmung berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, kann die bbg die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen. Bei Erstbestellern oder Auslandskunden behalten wir uns Vorkasse vor.
  3. Kommt der Kunde der bbg gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonst Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist die bbg auch berechtigt, die noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, welche von der bbg anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9 Liefer-, Leistungszeit; -Verzug

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Lieferfristen um ungefähre Angaben.
  2. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Lieferzeit beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist.
  3. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung; nicht jedoch, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
  4. Die bbg steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
  5. Eine vereinbarte Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt).
  6. Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen, wobei bei der Bemessung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Die bbg wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so ist sowohl der Kunde als auch die bbg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an die bbg auswirken.
  7. Die bbg ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

10 Annahmeverzug

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die bbg berechtigt, für jede Woche vollendeten Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 0,25 % des Liefer-, oder Leistungswerts, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Liefer- oder Leistungswerts zu verlangen.
  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der bbg der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen die Abnahme verweigert oder schon vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die bbg vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

11 Leistungsstörungen

11.1 Kaufvertrag

  1. Die bbg leistet Gewähr dafür, dass die Testsoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann. Im Übrigen wird die Gewährleistung für die Testsoftware ausgeschlossen.
  2. Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns diese bei Vorliegen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
  3. Die bbg ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird die bbg dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
  4. Die bbg ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die bbg genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden Support (telefonisch oder per E-Mail) zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
  5. Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
  6. Für weitergehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 10.
  7. Mängelansprüche des Kunden bei Lieferung einer Sache verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
  8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, dies entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  9. §§ 478, 479 BGB bleiben von vorstehenden Bedingungen unberührt.

11.2 Dienstvertrag

  1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die bbg dies zu vertreten, so ist die bbg verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
  2. Diese Pflicht besteht soweit nichts anderes vereinbart ist nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch die bbg angemessen zu beobachten.
  3. Hat die bbg eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten und gelingt die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist aus von der bbg zu vertretenden Gründen nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Mängelansprüche des Kunden bei Leistungsstörungen verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
  6. Im Fall einer Kündigung hat die bbg Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch entfällt, für solche Leistungen, in Bezug auf welche der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigungserklärung qualifiziert darlegt, dass sie für Ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
  7. Hat die bbg eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, wird die bbg dem Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten deren vertragsgemäße Erbringung anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann die bbg damit verbundenen Aufwand und nachgewiesene Kosten geltend machen.
  8. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Nutzungsentgelt durchsetzen.
  9. Das Kündigungsrecht des Vertragspartners wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.

11.3 Werkvertrag

  1. Die bbg leistet Gewähr dafür, dass Installations- und Konfigurationsleistungen frei von Mängeln sind. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist die bbg insbesondere verpflichtet, Fehlermeldungen nachzugehen und Mängel zu beseitigen (Nachbesserung). Die bbg ist berechtigt, statt der Nachbesserung die Ersatzlieferung zu wählen.
  2. Gelingt der bbg die Beseitigung eines Mangels nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, so ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie vom Vertrag zurücktreten.
  3. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden unter den Voraussetzungen des § 637 BGB zu.
  4. Mängelansprüche des Kunden bei Leistungsstörungen verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Ablieferung der Leistung oder soweit vereinbart wird, dass die bbg die Software auch installiert, mit Abschluss der Installation. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen. Für weitergehende Aufwendungs- und Schadens-ersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 10.

12 Haftung

  1. Die bbg haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die bbg haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn die bbg wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  3. Die bbg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  4. Die bbg haftet gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
  5. Im Übrigen ist die Haftung für die schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten ausgeschlossen.
  6. Diese Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der bbg, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

13 Eigentumsvorbehalt

  1. Die bbg behält sich das Eigentum an der Software vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich der aus späteren Verträgen wie Anschlussaufträgen, Nachbestellungen oder Ersatzbestellungen erfüllt hat.
  2. Der Kunde ist, insbesondere bei Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums notwendig und zweckmäßig sind.
  3. Der Kunde darf die Software im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gebrauchen und benutzen.
  4. Der Kunde darf die im Eigentum der bbg stehenden Software ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Er ist verpflichtet, die bbg von einer Pfändung durch Dritte und von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, ist die bbg berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferte Software zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn die bbg diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt der Kunde der Aufforderung der bbg, die Ware an diese zurückzugeben, nicht nach, schuldet er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 % des Kaufpreises der Software, zzgl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die bbg ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
  6. Die bbg verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die bbg nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

14 Technische Unterlagen und Beistellung, Geheimhaltung

  1. Die im Angebotsstadium oder zur Durchführung des Vertrags ausgetauschten technischen Unterlagen und Beistellungen wie Compilerlizenzen, Emulatoren, Starterkits, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Muster, Werkzeuge, Modelle usw. sind nach Erreichen des Zwecks, zu dem sie übergeben wurden, zurück zu gewähren, sofern sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht oder verarbeitet wurden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, o.g. Unterlagen oder Beistellungen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten Personen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragsteils zugänglich zu machen.
  2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragsteils keine Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen.
  3. Die Überlassung der Testsoftware oder zugehöriger Dokumentationen an Dritte ist untersagt.
  4. Die Geheinhaltungspflicht gilt nach Vertragende noch drei weitere Jahre. Die bbg wird bei Vertragsende auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten auf transportable Datenträger überspielen und dem Kunden aushändigen. Unabhängig von einer Kontrolle des Datenträgers durch den Kunden die bbg sämtliche Daten des Kunden 90 Tage nach Vertragsende löschen.

15 Abtretungsverbot

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die bbg ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

16 Datenschutz

  1. Die bbg beachtet die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG und wird die im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Die bbg erhebt, speichert, verändert, übermittelt und nutzt personenbezogene Daten als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke gemäß Art. 6 Ziff. 1 b DSGVO.

17 Verjährung

Sonstige Mängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten mit Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründeten Umständen der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus Haftungen wegen Vorsatzes.

18 Vertragsstrafe

  1. Für den Fall der verspäteten Rückgabe einer Software wird der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe der zwölffachen Monatsentgelts zu zahlen.
  2. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die Nutzung der Vertragssoftware zu ermöglichen oder neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu benennen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Monatsentgelts fällig.

19 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Auf sämtliche vertragliche und deliktische Ansprüche findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Als Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Hauptgeschäftssitz der bbg in Reutlingen. Die bbg ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes.
  4. Die Parteien verpflichten sich, einvernehmlich eine wirksame Regelung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.