Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) – gescheitert

Nur ein Viertel der Unternehmen haben Sorgfaltspflichten umgesetzt

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sollte helfen, die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ihre 31 handlungsleitenden Prinzipien in die Unternehmenswirklichkeit umzusetzen. Kern dieser Prinzipien ist es, die Menschenrechte in den globalen Lieferketten zu gewährleisten. Federführend ist das Auswärtige Amt.

 

Fünf Kernelemente werden von großen Unternehmen erwartet

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

  2. Einrichtung einer ständigen Risikoanalyse

  3. Konkrete Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen

  4. Berichterstattung

  5. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (Meldestelle)

 

Ergebnis

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) hat in zwei Erhebungsstufen erst qualitativ, dann quantitativ (März bis 29. Mai 2020) ausgewertet, inwieweit das Ziel erreicht wurde, dass mindestens 50 % aller Unternehmen ab 500 Mitarbeitern die Sorgfaltspflichten des NAP umsetzen. Eine Zufallsstichprobe von gut einem Viertel der infrage kommenden 7.400 Unternehmen wurde ausgewertet. Nur ca. 15 % der Unternehmen erfüllen die Anforderungen vollständig, weitere ca. 10 % sind kurz davor.

 

Netzverweise

 

Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 09.10.2020

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