Gericht spricht Entschädigung wegen Dauerüberwachung zu
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt deutlich, wie ernst Datenschutzverstöße auch im Arbeitsalltag genommen werden. Ein Arbeitnehmer erhielt 15.000 Euro Entschädigung, nachdem er über einen Zeitraum von nahezu 2 Jahren permanent per Videokamera überwacht worden war.
Der Sachverhalt
Im Unternehmen waren 34 Kameras installiert, mit denen es möglich war, rund um die Uhr sämtliche Bereiche des Unternehmens in HD, live und mit Zoom zu überwachen. Auch Bereiche in welchen eine dauerhafte Überwachung nicht erforderlich war. Hierbei wurden die gespeicherten Daten mindestens 2 Tage aufbewahrt. Die Begründung des Unternehmens: Verhinderung von Diebstahl, mutwilliger Beschädigung und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Das Gericht sah darin jedoch einen massiven Eingriff in die persönlichen Rechte, erklärte die Überwachung für rechtswidrig und sprach einem betroffenen Mitarbeitenden Schadenersatz zu. Dieser erlitt durch die Vollüberwachung immensen Druck.
Auch eine pauschale Einwilligungsklausel im Arbeitsvertrag reichte als Rechtfertigung des Arbeitgebers nicht aus. Der Grund dafür war dass eine freiwillige Einwilligung im Rahmen der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages nach Auffassung der Richter fehlt.
Der Fall verdeutlicht
Datenschutz endet nicht an der Büro- oder Betriebshallentür. Arbeitgeber müssen für Überwachungsmaßnahmen einen konkreten, berechtigten Zweck nachweisen können. Hierbei sind mildere Alternativen (z. B. stichprobenartige Kontrollen) stets zu prüfen. Unzulässige Überwachung von Mitarbeitenden kann hohe Entschädigungen und Imageverlust zur Folge haben.
Fazit
Das Urteil ist ein Weckruf: Sicherheit ja, aber nicht um jeden Preis. Datenschutz ist kein reines IT-Thema, er betrifft direkt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Wer seine Mitarbeitenden behandelt wie im Reality-TV, riskiert nicht nur das Vertrauen, sondern auch teure Konsequenzen.
Unsere Empfehlung
Um diese teuren Risiken anzugehen, sollten Unternehmen ihre Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen regelmäßig prüfen und klare, rechtssichere Datenschutzprozesse etablieren. Binden Sie hierfür Ihren Datenschutzbeauftragten frühzeitig ein, um rechtliche Risiken zu vermeiden und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.
Quellen
Autor: Markus Vatter, Head of Compliance, 10.10.2025