Eu-GH Urteil zur Zeiterfassung

Die obersten EU-Richter in Luxemburg haben entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Ziel der neuen Vorgabe ist es, Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu verhindern. Nun liegt es an den einzelnen Mitgliedsstaaten, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen.

Primär geht es dem EuGH darum, Arbeitnehmerrechte zu schützen. Nur über geeignete Zeiterfassungsprogramme kann Arbeitszeit genau erfasst werden - und auch nur so lässt sich gewährleisten, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Es ist mit größeren Folgen auf den Arbeitsalltag zu rechnen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstitutes INNOFACT im Auftrag des Präsentationsdienstleisters i-pointing aus München nutzten 2018 lediglich 38% der Arbeitnehmer Software zur täglichen Arbeitszeiterfassung. 25% erfassten ihre Arbeitszeiten überhaupt nicht.

Software-Anwendungen zur Zeiterfassung sind in der Regel in große und sehr teure Personalmanagement Anwendungen eingebettet. Diese Programme sind für viele kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund der hohen Investitionssumme häufig nicht realisierbar.

Genau hier setzt unsere Anwendung kameon Zeiterfassung an. Ihre Mitarbeiter können damit ihre Arbeitszeiten erfassen, Pausen und Urlaube vermerken bzw. beantragen, Krankheitstage protokollieren und vieles mehr.

Auf der Gegenseite haben Sie als Arbeitgeber den kompletten Überblick und Einblick in alle Belange der Arbeitszeiterfassung und sind in der Lage, alle dbzgl. Themen Ihrer Mitarbeiter effizient und schnell zu bearbeiten.

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Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Fragen.

Managing Director

Volker Baisch