Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Chancen nutzen – Risiken steuern
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmen verspricht erhebliche Effizienzgewinne, birgt jedoch gleichzeitig erhebliche datenschutzrechtliche und regulatorische Herausforderungen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) bestehen bereits heute – und in Zukunft noch verstärkt – verbindliche Vorgaben, die beim Einsatz von KI-Systemen zwingend zu beachten sind.
Regulatorischer Rahmen: DSGVO und KI-VO
Schutz personenbezogener Daten bei KI-Anwendungen
Die DSGVO gilt immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – was bei KI-Systemen in der Regel der Fall ist. Entscheidend sind insbesondere folgende Anforderungen:
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Zweckbindung & Datenminimierung (Art. 5 DSGVO): KI-Systeme dürfen nur für klar definierte, legitime Zwecke eingesetzt werden.
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Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO): Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI benötigt eine gültige Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse).
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Transparenz (Art. 13, 14 DSGVO): Betroffene müssen verständlich über den Einsatz der KI informiert werden.
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Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO): Automatisierte Entscheidungen (z. B. Scoring oder Profiling) müssen nachvollziehbar sein; es besteht ein Recht auf menschliches Eingreifen (Art. 22 DSGVO).
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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO): Bei hohem Risiko für Rechte und Freiheiten muss vorab eine DSFA durchgeführt werden.
KI-VO – neue Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme
Die EU-KI-Verordnung (voraussichtlich Inkrafttreten 2025–2026) sieht ein abgestuftes Risikomodell vor. Besonders relevant für Unternehmen sind die sogenannten Hochrisiko-KI-Systeme – z. B. im Bereich Personalwesen, Kreditvergabe oder biometrische Identifikation.
Für diese Systeme gelten u. a.:
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Registrierungs- und Konformitätspflichten,
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Risikomanagementsysteme,
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Transparenzanforderungen und menschliche Aufsicht,
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Protokollierung, Datenqualität und Cybersicherheit.
Ein Verstoß gegen die KI-VO kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden – ähnlich wie bei der DSGVO.
Empfehlung: Erlaubnisvorbehalt für den KI-Einsatz im Unternehmen
Um rechtliche Risiken zu vermeiden und einen kontrollierten Technologieeinsatz sicherzustellen, ist ein unternehmensweiter Erlaubnisvorbehalt für KI-Systeme dringend zu empfehlen.
Das bedeutet konkret:
KI-Systeme dürfen im Unternehmen nur nach Freigabe durch eine zentrale Stelle eingeführt oder genutzt werden.
Dabei sollten folgende Prüfkriterien verbindlich etabliert werden:
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Liegt eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) vor?
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Ist die Verarbeitung auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt?
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Wird ein Hochrisiko-System im Sinne der KI-VO eingesetzt?
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Sind Betroffene angemessen informiert?
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Besteht ein Risiko automatisierter Einzelentscheidungen?
Dieser Erlaubnisvorbehalt dient nicht nur der Rechtskonformität, sondern schützt das Unternehmen auch reputativ und wirtschaftlich.
Benennung eines KI-Beauftragten – zentrale Koordination für Recht, Technik und Ethik
Zur praktischen Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und zur internen Koordination empfiehlt sich die Einführung eines unternehmensinternen KI-Beauftragten – analog zur Rolle eines Datenschutzbeauftragten.
Der KI-Beauftragte übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
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Prüfung von KI-Projekten auf DSGVO- und KI-VO-Konformität,
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Beratung der Fachabteilungen bei der Entwicklung oder Auswahl von KI-Systemen,
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Koordination mit Datenschutz, IT-Sicherheit, Compliance und Legal,
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Mitarbeitersensibilisierung und interne Schulung,
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Dokumentation der eingesetzten Systeme und Maßnahmen.
Zudem dient der KI-Beauftragte als zentrale Ansprechperson für Beschäftigte, die Fragen oder Bedenken zum KI-Einsatz haben – insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Profiling oder automatisierte Entscheidungen.
Fazit: KI verantwortungsvoll steuern – mit klaren Zuständigkeiten und Prozessen
Der Einsatz von KI im Unternehmen ist kein reines Innovationsthema – er betrifft Datenschutz, Compliance, ethische Verantwortung und strategische Unternehmensführung.
Durch die Kombination aus:
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einem verbindlichen Erlaubnisvorbehalt,
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einer strukturierten Risiko- und Rechtsprüfung,
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sowie der Einführung eines KI-Beauftragten
wird ein verantwortungsvoller und rechtskonformer Einsatz von KI möglich. So lassen sich technologische Potenziale nutzen, ohne regulatorische Fallstricke zu riskieren.
Im Rahmen unserer Compliance-Beratung verknüpfen wir die Anforderungen der KI-Verordnung mit Ihren Unternehmensprozessen: Wir analysieren Ihre KI-Anwendungen, entwickeln maßgeschneiderte Richtlinien und schulen Ihre Mitarbeitenden – für einen rechtssicheren Einsatz und nachhaltige Innovation.
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Autor:Markus Vatter