Haftung Cookie Anbieter
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass nicht nur Webseitenbetreiber, sondern auch Anbieter von Software, die Cookies ohne erforderliche Einwilligung setzen, haftbar gemacht werden können.
Hintergrund des Urteils:
Eine Klägerin stellte fest, dass beim Besuch bestimmter Webseiten ohne ihre Zustimmung Cookies gesetzt wurden. Verantwortlich dafür war eine Software der Beklagten, die von den Webseitenbetreibern genutzt wurde. Das OLG Frankfurt verurteilte die Beklagte zur Unterlassung dieser Praxis und stützte sich dabei auf § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.
Wichtige Punkte des Urteils:
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Einwilligungserfordernis: Das Speichern und Abrufen von Informationen auf Endgeräten mittels Cookies bedürfen grundsätzlich der vorherigen Einwilligung des Nutzers, sofern die Cookies nicht technisch erforderlich sind.
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Haftung von Softwareanbietern: Nicht nur die Betreiber von Webseiten, sondern auch die Anbieter von Softwarelösungen, die ohne Einwilligung Cookies setzen, können für Datenschutzverstöße haftbar gemacht werden.
Checkliste zur Umsetzung einer rechtskonformen Cookie-Nutzung:
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Einwilligung einholen: Stellen Sie sicher, dass vor dem Setzen nicht technisch notwendiger Cookies eine ausdrückliche und informierte Einwilligung der Nutzer eingeholt wird.
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Transparente Information: Informieren Sie die Nutzer klar und verständlich über die Art, den Zweck und die Funktionsweise der eingesetzten Cookies.
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Opt-in-Verfahren nutzen: Verwenden Sie ein aktives Opt-in-Verfahren, bei dem der Nutzer bewusst seine Zustimmung gibt, beispielsweise durch das Setzen eines Häkchens. Vorgegebene Häkchen sind unzulässig.
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Einfache Ablehnung ermöglichen: Gestalten Sie das Cookie-Banner so, dass Nutzer ebenso leicht ablehnen wie zustimmen können.
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Widerrufsrecht gewährleisten: Ermöglichen Sie es den Nutzern, ihre Einwilligung jederzeit einfach zu widerrufen, und informieren Sie sie über diese Möglichkeit.
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Dokumentation der Einwilligungen: Speichern Sie die erteilten Einwilligungen, um im Falle von Nachfragen oder Prüfungen den Nachweis erbringen zu können.
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Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Cookie-Richtlinien und -Verfahren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Durch die Beachtung dieser Punkte können Sie das Risiko von Datenschutzverstößen minimieren und das Vertrauen Ihrer Nutzer stärken.
Quelle:
Autor: Markus Vatter, Head of Compliance, 27.05.2025