Checkliste zum Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 02.07.2023 müssen deutsche Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten die Vorgaben zum HinSchG umsetzen und eine geeignete Meldestelle einrichten. So setzen Sie die Richtlinie in Ihrem Unternehmen Schritt für Schritt um.
Das HinSchG kehrt die Beweislast um. Diese Besonderheit sorgt dafür, dass Unternehmen alle Tätigkeiten zum HinSchG dokumentieren und nachweisen müssen.
Im Rahmen unserer Compliance für Unternehmen unterstützen wir Sie dabei, ein umfassendes Meldesystem aufzubauen, implementieren passgenaue Richtlinien und schulen Ihre Mitarbeitenden – für eine lückenlose Dokumentation und nachhaltige Rechtssicherheit.
Wir haben eine Checkliste zur Umsetzung für Sie:
Autor
Markus Vatter, Head of Compliance, 25.08.2023
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