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COMPLIANCE SERVICES

Cyber Resilience Act (CRA) – Beratung & Umsetzung

Cyber Resilience Act Beratung für Hersteller, Importeure & Händler – Klarheit zur Betroffenheit, strukturierte Umsetzung und Sicherheit für den EU-Marktzugang.

Ihre Vorteile:

  • Klarheit zur CRA-Betroffenheit: Wissen, welche Produkte, Rollen und Pflichten relevant sind
  • Struktur statt Unsicherheit: Gap-Analyse und priorisierte Umsetzung der CRA-Pflichten
  • CE- & Marktrisiken reduzieren: CRA-Konformität entlang des Produktlebenszyklus absichern
  • Schwachstellen & Risiken kontrollieren: Sicherheitslücken frühzeitig erkennen und adressieren
  • Planbarkeit gewinnen: Regulatorische Anforderungen vorausschauend steuern statt kurzfristig reagieren

Diese Kunden vertrauen uns bereits

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Warum der Cyber Resilience Act jetzt Handlungsbedarf schafft

Der Cyber Resilience Act verändert die Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen grundlegend. Frühzeitige Klarheit und strukturierte Umsetzung entscheiden darüber, ob Risiken beherrschbar bleiben und der EU-Marktzugang gesichert ist.

Früh handeln heißt:

  • Produktsicherheit systematisch erhöhen:
CRA-Anforderungen frühzeitig in Entwicklung und Betrieb verankern
  • Compliance-Risiken kontrollieren:
Pflichten strukturiert erfüllen und Sanktionen vermeiden
  • Kosten senken:
    Weniger Incident-, Rückruf- und Nachbesserungsaufwände
  • Vertrauen stärken:
    Sicherheit gegenüber Kunden, Partnern und Lieferketten belegen
  • Verantwortlichkeiten klären:
    Rollen, Zuständigkeiten und Lücken transparent machen
  • Planbarkeit sichern:
    Umsetzung frühzeitig steuern statt unter Stichtagsdruck reagieren
     

CRA-Betroffenheit prüfen -  mit unsere PDF-Checkliste

CRA-Beratung & Umsetzung – unsere Leistungen

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Cyber Resilience Act praxisnah und strukturiert umzusetzen – mit Fokus auf Klarheit, Umsetzbarkeit und Marktsicherheit.

Betroffenheit & Einordnung

Klärung, welche Produkte, Rollen und Pflichten vom CRA betroffen sind

Bestandsaufnahme

Transparenz über Produktlandschaft, Lebenszyklen und mögliche Abhängigkeiten

Gap-Analyse & Umsetzung

Abgleich Ist/Soll und Begleitung priorisierter Maßnahmen

Produktkategorisierung & Konformität

Unterstützung bei Einordnung, Nachweisen und CE-Relevanz

Risiko- & Schwachstellenanalyse

Bewertung von Bedrohungen und gezielte Anpassung von Produkten und Prozessen

Cyber Resilience Act: Wer ist betroffen?

Der Cyber Resilience Act gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Was gilt als Produkt mit digitalen Elementen?

Produkte mit digitalen Elementen sind alle Software- und Hardwareprodukte, die für ihren vorgesehenen Zweck auf eine direkte oder indirekte logische oder physische Verbindung mit einem anderen Gerät oder Netzwerk angewiesen sind.

Welche Akteure sind vom CRA betroffen?

Der Cyber Resilience Act richtet sich an alle Wirtschaftsakteure entlang des Produktlebenszyklus, insbesondere:

  • Hersteller von Software- und Hardwareprodukten
  • Importeure, die Produkte mit digitalen Elementen in die EU einführen
  • Händler, die diese Produkte im EU-Binnenmarkt bereitstellen
Welche Produkte mit digitalen Elementen sind typischerweise betroffen?
  • IoT-Geräte und vernetzte Hardware
  • Industriesteuerungen, Maschinen und Anlagen
  • Software, Apps und Betriebssysteme
  • Smartphones und digitale Endgeräte

 

Wichtiger Hinweis
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Produkt. Auch Unternehmen außerhalb klassischer IT-Regulierung können betroffen sein.

Webinare

Live-Webinar: Cyber Resilience Now!

Neue Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte

Datum

7. Mai 2026

16. Juni 2026

Uhrzeit

14:00

-

14:45

Uhr

11:00

-

11:45

Uhr

Markus Vatter

Markus Vatter

HEAD OF COMPLIANCE

bbg bitbase group GmbH

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Risiken & Konsequenzen bei Nichterfüllung

Fehlende CRA-Compliance ist kein theoretisches Risiko. Sie kann direkte Auswirkungen auf Marktzugang, Produktsicherheit und Unternehmensreputation haben.

Mögliche Konsequenzen

  • Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Verkaufsverbote oder Rücknahmen nicht konformer Produkte
  • Maßnahmen durch Marktaufsichtsbehörden
  • Erhöhte Angriffsflächen und Sicherheitsvorfälle
  • Reputations- und Vertrauensverlust

Einordnung
Der Cyber Resilience Act entscheidet darüber, ob Produkte langfristig sicher betrieben und im EU-Markt angeboten werden können.

Ihr Fahrplan zur CRA-Compliance

Ein klarer Fahrplan reduziert Komplexität, Aufwand und Risiken bei der Umsetzung des Cyber Resilience Act.

Unser Vorgehen

Betroffenheit klären

Produktportfolio, Rollen und Pflichten einordnen

Analyse & Priorisierung

Gap-Analyse und Fokus auf wesentliche Handlungsfelder

Umsetzung begleiten

Maßnahmen, Dokumentation und Nachweise strukturiert umsetzen

Stabilisieren

Risiko- und Schwachstellenmanagement nachhaltig verankern

Der größte Aufwand entsteht nicht durch den CRA selbst, sondern durch fehlende Struktur.

Team Datenschutz

Warum CRA-Consulting mit der bbg bitbase group

Der Cyber Resilience Act erfordert mehr als regulatorisches Wissen – entscheidend ist die Fähigkeit, Anforderungen in funktionierende Produkte und Prozesse zu übersetzen.

Was uns auszeichnet

  • Ganzheitlicher Blick auf Produkt, IT und Organisation
  • Fokus auf umsetzbare Maßnahmen statt theoretische Compliance
  • Klare Schnittstelle zwischen Recht, Produkt & IT
  • Strukturierte Vorgehensweise und transparente Ergebnisse
  • Partnerschaftliche Begleitung auf Augenhöhe

Fragen zum Cyber Resilience Act (CRA)

Wer ist vom Cyber Resilience Act betroffen?

Der Cyber Resilience Act gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Importeure und Händler – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Was sind Produkte mit digitalen Elementen 
im Sinne des CRA?

Produkte mit digitalen Elementen sind Software- und Hardwareprodukte, die für ihren vorgesehenen Zweck auf eine direkte oder indirekte logische oder physische Verbindung mit einem anderen Gerät oder Netzwerk angewiesen sind.

Ab wann gelten die Pflichten aus dem 
Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act ist bereits in Kraft. Bestimmte Pflichten, wie die Meldepflichten für Hersteller bei ausgenutzten Schwachstellen oder Sicherheitsvorfällen greifen früher, während alle Anforderungen spätestens ab Ende 2027 verbindlich gelten.

Welche Pflichten bringt der CRA für 
Unternehmen mit sich?

Unternehmen müssen unter anderem Security by Design umsetzen, Schwachstellen- und Risikomanagement etablieren, Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen sowie Konformitätsbewertungen für Produkte mit digitalen Elementen vornehmen.

Wie unterscheidet sich der 
Cyber Resilience Act von NIS2?

Der CRA ist produktbezogen und fokussiert sich auf die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.  
NIS2 ist organisationsbezogen und regelt Anforderungen an bestimmte Unternehmen und kritische Einrichtungen.

Weitere passende Leistungen & Lösungen


Zuverlässige Datenschutzberatung

Von Betroffenheitsprüfung bis zur NIS2-Compliance

Ihre rechtssichere interne Meldestelle

Starten Sie jetzt in die CRA-Umsetzung

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Cyber Resilience Act praxisnah und effizient umzusetzen.

Klarheit und Sicherheit 
für CRA Anforderungen