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Neuester Eintrag
Social Engineering: Der Cyberangriff beginnt im Alltag
Nicht jeder Fund ist harmlos. In unserem Beitrag zeigen wir, wie Social Engineering und Phishing im Arbeitsalltag funktionieren und worauf Mitarbeitende in verdächtigen Situationen achten sollten. Denn Informationssicherheit beginnt nicht erst in der IT, sondern bei jeder einzelnen Entscheidung.
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Beschäftigtendatenschutzgesetz
Kommt die Rettung aus dem Regulierungsdschungel bei Beschäftigtendaten?
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Checkliste: Datenschutz im Homeoffice
DownloadWerden im Homeoffice personenbezogene Daten, etwa über Ihre Kunden oder Beschäftigte, verarbeitet, hat dies eine besondere datenschutzrechtliche Komponente.
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Technisch-Organisatorische Maßnahmen – TOM
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) sind das Rückgrat eines wirksamen Datenschutzes – und müssen im Datenschutzmanagementsystem laufend geprüft und verbessert werden.
Erfahren Sie, welche technischen und organisatorischen Stellschrauben (von IT- und Gebäudesicherheit bis Schulung & Pflichtprozesse) wirklich zählen und wie Sie sie risikobasiert und verhältnismäßig umsetzen. -
2026 wird recht(lich) spannend
Gesetzliche Änderungen 2026 für Unternehmen
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Gmail-Angriffe zeigen: Vertrauen reicht nicht – wir müssen mehr tun.
Vertrauen in Plattformen reicht nicht – Social Engineering und Fehlkonfigurationen machen selbst Gmail-Konten angreifbar. Welche Schutzmaßnahmen zählen jetzt und worauf sollten Sie im Alltag besonders achten. -
Schadenersatz wegen „Googeln“ eines Bewerbers
Transparenzpflicht: Wer Kandidaten googeln möchte, sollte das frühzeitig mitteilen
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Neues für Marketing-Werbung per E-Mail und Telefon
Ein EuGH-Urteil (C-461/23) stellt klar: Auch scheinbar informative Rundbriefe können als Direktwerbung gelten – mit Folgen für Newsletter-Strategien und Rechtsgrundlagen. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen E-Mail-Werbung nach Art. 13 ePrivacy-RL / § 7 UWG möglich ist und warum sich am Telefonmarketing (weiterhin Einwilligung erforderlich) nichts ändert.
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Datenschutz ist kein „Nachrüsten“, sondern muss von Anfang an mitgedacht werden – Privacy by Design & Default nach Art. 25 DSGVO. Der Beitrag zeigt, wie klare Strukturen, frühe Einbindung von DSB/ISB und benutzerfreundliche Sicherheitslösungen Risiken und teure Nacharbeiten vermeiden.